Grundversorger

Gemäß Energiewirtschaftsgesetz § 36 Abs. 2 EnWG haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Die Auswertung zum 1. Juli 2021 hat ergeben, dass die E.ON Energie Deutschland GmbH in dem Netzgebiet der Mindener Stadtwerke GmbH weiterhin der Grundversorger Gas ist. Diese Zuordnung ist bis zum 31. Dezember 2024 gültig.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner