Neuer Netzanschluss

Sie haben neu gebaut oder möchten Ihre Heizung auf Erdgas umstellen? Hier können Sie einen neuen Gashausanschluss beantragen. Das entsprechende Formular finden Sie auf der rechten Seite.

Der Netzbetreiber Mindener Stadtwerke GmbH ist verpflichtet, entsprechend der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 01.11.2006 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil l Nr. 50), jedermann an sein Gasniederdrucknetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas im Niederdruckbereich zu gestatten. Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV begründet worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Gas-Niederdrucknetz zur Entnahme von Erdgas nutzen.

Die vollständige Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) finden Sie unter: www.gesetze-im-internet.de/ndav/.

 

Gemäß §4, Absatz 3 der NDAV veröffentlichen die Mindener Stadtwerke GmbH ihre Ergänzenden Bedingungen zur NDAV:

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